Pla­nen im Denkmalschutz

Denk­mal­schutz-Bedin­gun­gen sind unser Metier

Im Denk­mal­schutz gel­ten ver­schärfte Pla­nungs­be­din­gun­gen. Ver­än­de­run­gen wie Sanie­run­gen, Reno­vie­run­gen, Aus- oder Umbau­ten unter­lie­gen dem gel­ten­den Regel­werk der jewei­li­gen Denk­mal­schutz­be­hörde. Unter ande­rem ist dort fest­ge­legt, dass das Anbrin­gen einer Außen­däm­mung bei his­to­ri­schen Fas­sa­den nicht mög­lich ist. Däm­mun­gen kön­nen ent­spre­chend nur im Inne­ren erfol­gen, was ein Höchst­maß an Prä­zi­sion in der Aus­füh­rung der ein­zel­nen Bau­maß­nah­men erfor­dert. Beach­tet man diese Maß­gabe mit unzu­rei­chen­der Sorg­falt, sind lang­wie­rige und kos­ten­in­ten­sive Schä­den wie Feuch­tig­keit und Schim­mel­bil­dung die Folge.

Neben Know-how und Erfah­rung ist beim Bauen und Pla­nen im Denk­mal­schutz das Erar­bei­ten krea­ti­ver Lösun­gen unter Beach­tung aller Bestim­mun­gen aus­schlag­ge­bend. Ist zum Bei­spiel die Sta­bi­li­tät einer his­to­ri­schen Dach­kon­struk­tion nicht mehr gege­ben, das direkte Ein­grei­fen aber auf­grund der Denk­mal­schutz-Bestim­mun­gen unter­sagt, bedarf es einer alter­na­ti­ven Lösung. In die­sem Fall haben TETZ Inge­nieure eine zweite Kon­struk­tion in die his­to­ri­sche Dach­struk­tur inte­griert. So konnte in einem über 250 Jahre alten Haus die geplan­ten Loft-Woh­nun­gen ent­ste­hen und der alte Dach­stuhl gleich­zei­tig erhal­ten blei­ben. Diese und andere Lösun­gen sind mit der Denk­mal­schutz­be­hörde vor ihrer Pla­nung und Umset­zung unbe­dingt abzu­stim­men. Selbst, wenn man nur steu­er­li­che Vor­teile der Denk­mal-AfA nut­zen will.